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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2006 - 12 A 32/05   

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https://dejure.org/2006,8072
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2006 - 12 A 32/05 (https://dejure.org/2006,8072)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.03.2006 - 12 A 32/05 (https://dejure.org/2006,8072)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. März 2006 - 12 A 32/05 (https://dejure.org/2006,8072)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter; Bedarfsdifferenzierung nach dem jeweiligen Kostenaufwand für Haushaltsvorstände und sonstige Haushaltsangehörige bei Bewohnern von Altenheimen und Pflegeheimen; Auslegung des § 2 Abs. 1 der 2. Verordnung zur Durchführung des § ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1878 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kostenloses Mittagessen in

    Danach wurde zur Bemessung der Grundsicherungsleistungen nach dem GSiG allein auf den Regelsatz des § 22 Abs. 1 Satz 1 BSHG abgestellt (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. November 2006 - 21 A 1565/05 -, juris RdNr 17; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2006 - 12 A 32/05 -, ZFSH/SGB 2006, 476).
  • SG Karlsruhe, 29.01.2009 - S 4 SO 5189/07

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Grundsicherung im Alter - Unterbringung im

    Der abweichenden und im Übrigen auch vereinzelt gebliebenen Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 22. März 2006, 12 A 32/05, JURIS, hat noch § 3 Grundsicherungsgesetz (GSiG) vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1335) in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung zugrunde gelegen.
  • LSG Bayern, 23.09.2010 - L 8 SO 1/08

    Bedarfsorientierte Grundsicherung bei Erwerbsminderung - abweichende Bemessung

    Das BSG hat in der Entscheidung vom 11.12.2007, B 8/9b SO 21/06 R RdNr. 22 offen gelassen, ob eine abweichende Regelsatzbemessung auch bei Leistungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 GSiG in Betracht kommt und dabei auch aber auf Entscheidungen des OVG NRW hingewiesen - Urteil vom 29.11.2006, 21 A 1565/05, Urteil vom 22.03.2006 -12 A 32/05 - in denen bei der Bemessung der Grundsicherungsleistungen nach dem GSiG allein auf den Regelsatz nach § 22 Abs. 1 S. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) abzustellen sei.
  • SG Gotha, 08.10.2009 - S 14 SO 3302/08

    Anrechnung von Mittagessen auf Grundsicherungsleistungen nach dem

    Danach wurde zur Bemessung der Grundsicherungsleistungen nach dem GSiG allein auf den Regelsatz des § 22 Abs. 1 Satz 1 BSHG abgestellt ( OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. November 2006 - 21 A 1565/05 -, juris RdNr 17; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2006 - 12 A 32/05 -, ZFSH/SGB 2006, 476 ).
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